1. Unterstützung und Respektierung der internationalen Menschenrechte im eigenen Einflussbereich
2. Sicherstellung, dass sich das eigene Unternehmen nicht an Menschenrechtsverletzungen beteiligt
3. Wahrung der Vereinigungsfreiheit und wirksame Anerkennung des Rechts
zu Kollektivverhandlungen
4. Abschaffung jeder Art von Zwangsarbeit
5. Abschaffung von Kinderarbeit
6. Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Beschäftigung
7. Unterstützung eines vorsorgenden Ansatzes im Umgang mit Umweltproblemen
8. Ergreifung von Schritten zur Förderung einer größeren Verantwortung gegenüber der Umwelt
9. Hinwirkung auf die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien
10. Selbstverpflichtung, Korruption in allen Formen, einschließlich Erpressung
und Bestechlichkeit, zu begegnen

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