Teilnehmen können kleine und mittelständische Unternehmen aus Baden-Württemberg mit maximal 500 Beschäftigten!
Die Unternehmen bewerben sich für eine der drei folgenden Größenkategorien entsprechend Ihrer Mitarbeiterzahl. Hier ist die Summe der Teilzeit- / Vollbeschäftigten massgeblich. So werden 10 Beschäftigte mit einem Stellenumfang von je 50% als 5 Arbeitnehmer gezählt.
Kategorie 1: Betriebe mit einer Beschäftigtenzahl bis zu 20 Arbeitnehmern
Kategorie 2: Betriebe mit einer Beschäftigtenzahl von 20 bis zu 150 Arbeitnehmern
Kategorie 3: Betriebe mit einer Beschäftigtenzahl von 150 bis zu 500 Arbeitnehmern
Bewertungskriterien in allen Kategorien: